Terms and Conditions
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN („AGB") ZUR VERMIETUNG VON KRAFTFAHRZEUGENCARDION CARS GMBH, Düsseldorf
(Handelsregister HRB 104717, Amtsgericht Düsseldorf)
a. sofort die Polizei zu verständigen und an der Unfallstelle zu verbleiben, bis zum Eintreffen der benachrichtigten Polizei,
b. Namen und Anschriften aller beteiligten Personen, Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge und Versicherungen der Beteiligten, sowie Namen und Anschriften aller Zeugen festzuhalten und
c. einen vollständigen Schadenbericht (Schilderung des Unfallortes einschließlich Skizze, der Unfallzeit sowie des Unfallherganges) nach Rückgabe des Fahrzeugs in der Vermietstation zu erstellen und dem zuständigen Mitarbeiter des Vermieters zu übergeben.3. Der Mieter ist nicht berechtigt, mündlich oder schriftlich ein Schuldanerkenntnis zu erteilen oder durch sonstige Äußerungen, Zugeständnisse oder gar Zahlungen einer Regulierung des Schadensfalles durch die für den Mietwagen abgeschlossene Haftpflichtversicherung vorzugreifen.4. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter sofort telefonisch, notfalls per E-Mail, von einem Unfall zu verständigen.5. Bei Rückgabe des Mietwagens hat der Mieter ohne Aufforderung alle Schäden, Betriebsstörungen und Unfallschäden dem Vermieter anzugeben, selbst dann, wenn sie in der Zwischenzeit behoben sein sollten.I. HAFTUNG DES MIETERSI. Vertraglich vereinbarte Haftungsbeschränkung des Mieters und berechtigten Fahrers1. Durch den Abschluss einer Haftungsreduzierung (COLLISION DAMAGE WAIVER oder „CDW") im Mietvertrag wird die Haftung des Mieters und der berechtigten Fahrer für während der Mietzeit am Mietfahrzeug eintretende Schäden auf den im Mietvertrag vereinbarten Selbstbehalt beschränkt. Die Haftungsreduzierung entspricht in ihrer Ausgestaltung dem Leitbild einer Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung."2. Im Schadenfall ist CARDION CARS GMBH berechtigt, die mietvertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung vom Mieter zu verlangen. Sofern der konkrete Schaden den Betrag der eingezogenen Selbstbeteiligung unterschreitet, erstattet CARDION CARS GMBH dem Mieter die Differenz. Weitergehende Ansprüche von CARDION CARS GMBH bleiben unberührt, wenn nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen die Haftungsreduzierung ganz oder teilweise entfällt.3. Die Rechtsfolgen von Obliegenheitsverletzungen und schuldhafter Herbeiführung des Versicherungsfalls bestimmen sich entsprechend §§ 28 und 81 VVG in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung.4. Die Haftung für Verkehrsverstöße und Straftaten kann nicht reduziert oder ausgeschlossen werden.II. Unbeschränkte Haftung des Mieters und berechtigten Fahrers trotz vertraglicher Haftungsbeschränkungen1. Die Haftungsreduzierung nach Ziff. I.I.1 gilt nicht für vom Mieter oder berechtigten Fahrer vorsätzlich herbeigeführte Schäden oder bei vorsätzlicher Verletzung dieser AGB. In diesen Fällen haftet der Mieter unbeschränkt. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens oder grob fahrlässiger Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit ist CARDION CARS GMBH berechtigt, den Mieter in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen. Die Kürzung der Haftungsreduzierung erfolgt in entsprechender Anwendung des § 81 Abs. 2 VVG.2. Die Haftungsreduzierung nach Ziff. I.I.1 gilt nicht, soweit der Mieter oder der berechtigte Fahrer den Schaden infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Alkohol- oder Drogenbeeinflussung verursacht hat. Eine grob fahrlässige Beeinflussung liegt insbesondere nahe, wenn gesetzliche Alkoholverbote oder -grenzwerte für Fahrzeugführer verletzt werden oder der Fahrzeugführer aufgrund der konsumierten Substanzen nicht mehr in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Bei vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens unter Alkohol- oder Drogenbeeinflussung entfällt die Haftungsreduzierung vollständig; bei grob fahrlässiger Herbeiführung kann CARDION CARS GMBH die Haftungsreduzierung entsprechend der Schwere des Verschuldens des Mieters oder berechtigten Fahrers kürzen.3. Die Haftungsreduzierung nach Ziff. I.I.1 gilt ferner nicht, wenn der Mieter oder ein berechtigter Fahrer das Fahrzeug ohne die für das betreffende Fahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis führt oder der Mieter das Fahrzeug vorsätzlich oder grob fahrlässig einem Fahrer überlässt, von dem er weiß oder grob fahrlässig nicht weiß, dass dieser nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Bei vorsätzlichem Verhalten entfällt die Haftungsreduzierung vollständig; bei grob fahrlässigem Verhalten kann CARDION CARS GMBH die Haftungsreduzierung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen.4. Die Haftungsreduzierung nach Ziff. I.I.1 gilt darüber hinaus nicht für Schäden, die bei einer zweckwidrigen Nutzung des Fahrzeugs entstehen, insbesondere bei Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen oder entsprechenden Übungsfahrten, bei Fahrzeugtests, bei Fahrsicherheitstrainings, bei Beförderung von Gefahrgut oder bei Nutzung des Fahrzeugs zur Begehung vorsätzlicher Straftaten, sofern der Mieter oder der berechtigte Fahrer die entsprechende Nutzung vorsätzlich oder grob fahrlässig ermöglicht oder vornimmt.5. Überschreitet der Mieter die vereinbarte Mietzeit ohne Einholung einer Verlängerungsgenehmigung, bleibt die Haftungsreduzierung grundsätzlich bestehen. Sie kann jedoch ganz oder teilweise entfallen, wenn der Mieter die Überschreitung der Mietzeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt und die Überschreitung für den Eintritt oder die Erhöhung des Schadens ursächlich ist. In diesem Fall ist CARDION CARS GMBH berechtigt, die Haftungsreduzierung entsprechend der Schwere des Verschuldens des Mieters zu kürzen.6. Die Haftungsreduzierung nach Ziff. I.I.1 gilt nicht, soweit der Mieter das Fahrzeug entgegen Ziff. B.II ohne die erforderliche Zustimmung des Vermieters in ein nicht genehmigtes Ausland verbringt und der Schaden in ursächlichem Zusammenhang mit der unberechtigten Auslandsfahrt steht. Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflicht kann die Haftungsreduzierung vollständig entfallen; bei grob fahrlässiger Verletzung ist CARDION CARS GMBH berechtigt, die Haftungsreduzierung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang zu kürzen.7. Überlässt der Mieter das Fahrzeug einer Person, die im Mietvertrag nicht als berechtigter Fahrer aufgeführt ist, so haftet der Mieter für Schäden, die dieser Dritte verursacht, nach den gesetzlichen Vorschriften. Die vereinbarte Haftungsreduzierung findet insoweit keine Anwendung, soweit der Mieter die Überlassung vorsätzlich oder grob fahrlässig vorgenommen hat. In diesem Fall kann CARDION CARS GMBH die Haftungsreduzierung entsprechend der Schwere des Verschuldens des Mieters kürzen oder vollständig entfallen lassen. Im Übrigen bleibt die Haftungsreduzierung bestehen.8. Umfang des zu leistenden Schadenersatzes
a. Die Schadenersatzpflicht erstreckt sich auf die Reparaturkosten zzgl. einer eventuellen Wertminderung oder bei einem Totalschaden des Fahrzeuges auf den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges abzgl. des Restwertes.
b. Darüber hinaus ist der Vermieter berechtigt – soweit angefallen – Abschleppkosten, Kosten für Bergung und Rückführung, Sachverständigengebühren, Mietausfall und etwaige weitere Mehrkosten als Schadenersatz geltend zu machen, es sei denn der Mieter weist nach, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist.
c. Für die Schadensbearbeitung ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter eine Pauschale in Rechnung stellen, die in der Preisübersicht über Zusatzleistungen und Kosten (Anlage 1) angegeben ist. Dem Mieter ist gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.J. HAFTUNG DES VERMIETERS1. Der Vermieter haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, und
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), d.h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Mietvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung des Vermieters bei einfacher Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.2. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche des Mieters gegen den Vermieter ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen bei den Vertragsverhandlungen."Der Vermieter haftet nicht für Schäden an oder den Verlust von Gegenständen, die der Mieter oder von ihm beförderte Personen im Fahrzeug zurücklassen oder mit dem Fahrzeug befördern, es sei denn, der Vermieter oder seine Erfüllungsgehilfen haben den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.a. Schadensersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter aus dem Mietvertrag, es sei denn der Anspruch hat eine Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht zum Inhalt, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Vermieters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Diese Regelung gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen.
b. Der Mieter entbindet den Vermieter ausdrücklich von jeglicher Haftung für Schäden oder Verluste an bzw. von Gegenständen, die mit dem Fahrzeug befördert oder in diesem zurückgelassen wurden.
c. Bei der Anmietung von Kühlfahrzeugen haftet der Vermieter insbesondere nicht für Schäden an Warengütern, die durch eine Fehlfunktion oder einen Ausfall der Kühlung hervorgerufen wurden. Der Mieter prüft eigenverantwortlich die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der erforderlichen Kühlung der jeweiligen Güter und trägt dafür Sorge, dass diese Bestimmungen eingehalten werden. Der Mieter sorgt selbst für einschlägigen Versicherungsschutz des Ladeguts einschließlich der Deckung des Ausfalls von Kühlaggregaten.K. INSASSENUNFALLVERSICHERUNGDie Deckungssummen für die Insassenschutzversicherung belaufen sich bei Tod auf 5.000,- EUR und Invalidität 10.000,- EUR. Die Deckungssummen erhöhen sich bei mehr Insassen um 10 % bei anteiligem Anspruch.L. DATENSCHUTZI. Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und aller sonstigen anwendbaren Datenschutzgesetze.II. Im Rahmen der Vermietung ist der Vermieter berechtigt die personenbezogenen Daten des Mieters und berechtigten Fahrers zu erheben und zu verarbeiten (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b), c) DSGVO), um:
1. die Buchung, den Mietvertrag und die Zahlung zu verwalten, sowie bei berechtigtem Interesse vor Abschluss des Mietvertrags die Bonität zum Zwecke der Verminderung des Risikos von Zahlungsausfällen zu prüfen,
2. Ordnungswidrigkeiten zu bearbeiten, die mit dem Mietfahrzeug während der Mietdauer begangen wurden.III. Fahrzeuge im Bestand des Vermieters sind weitestgehend serienmäßig mit Informations- und Kommunikationssystemen wie z.B. Navigationsgeräten, Mobiltelefonsystemen, GPS-Ortungssystemen und On-Board-Diagnose-Systemen sowie Systemen zur Erfassung von technischen Fahrzeuginformationen, wie z.B. Tankvolumen, Kilometerstand oder Geschwindigkeit ausgerüstet („Telematik"). Das Löschen von personenbezogenen Daten, die der Mieter oder Fahrer während der Mietzeit selbst in Fahrzeugsystemen gespeichert hat, liegt in seiner Verantwortung. Anweisungen für das Zurücksetzen der Systeme auf die Werkseinstellungen können dem Benutzerhandbuch entnommen werden, welches sich im Fahrzeug befindet.IV. Der Vermieter nutzt einzelne Telematik-Daten für die Wartung und Pflege sowie Organisation seiner Fahrzeugflotte, sowie bei strafrechtlich relevantem Verhalten an den Fahrzeugen, z.B. bei Diebstahl, Unterschlagung, Gebrauchsanmaßung oder bei vertragswidriger Nutzung. Die Verarbeitung dieser Daten liegt im berechtigten Interesse des Vermieters (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f), c) DSGVO), nämlich zum Schutz und der Eigentumssicherung an unseren Fahrzeugen sowie zum Schutz unserer vertraglichen und außervertraglichen Rechte.V. Der Vermieter speichert personenbezogene Daten nur so lange dies zur Erfüllung der oben genannten Zwecke erforderlich ist. Empfänger der erhobenen personenbezogenen Daten sind neben der Vermieterin mit ihr verbundene Unternehmen, Agenturpartner, sowie Behörden im Falle von Ordnungswidrigkeiten während der Mietzeit.VI. Der Mieter und die berechtigten Fahrer können von der Vermieterin Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten, den Zweck der Speicherung und deren Herkunft verlangen. Zusätzlich besteht ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung der personenbezogenen Daten. Weitergehende Informationen hierzu finden sich unter www.cardion-rent.de/datenschutz.M. SCHLICHTUNGDer Vermieter ist nicht verpflichtet und auch nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Informationen zur Online-Streitbeilegung: Die OS-Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen, dienen. Die OS-Plattform wird unter folgendem Link erreichbar sein: www.ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm.N. SCHLUSSBESTIMMUNGENI. Der Vermieter ist berechtigt, Rechte aus dem Mietvertrag sowie das Eigentum am Fahrzeug selbst – auch sicherungshalber – an Dritte abzutreten, bzw. zu übertragen.II. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder nicht durchsetzbar sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt bleiben.III. Es gilt deutsches Recht.IV. Ist der Mieter Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Mietvertrag Erfüllungsort und Gerichtsstand Düsseldorf.
(Handelsregister HRB 104717, Amtsgericht Düsseldorf)
- nachfolgend auch „Vermieter" genannt -
a. sofort die Polizei zu verständigen und an der Unfallstelle zu verbleiben, bis zum Eintreffen der benachrichtigten Polizei,
b. Namen und Anschriften aller beteiligten Personen, Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge und Versicherungen der Beteiligten, sowie Namen und Anschriften aller Zeugen festzuhalten und
c. einen vollständigen Schadenbericht (Schilderung des Unfallortes einschließlich Skizze, der Unfallzeit sowie des Unfallherganges) nach Rückgabe des Fahrzeugs in der Vermietstation zu erstellen und dem zuständigen Mitarbeiter des Vermieters zu übergeben.3. Der Mieter ist nicht berechtigt, mündlich oder schriftlich ein Schuldanerkenntnis zu erteilen oder durch sonstige Äußerungen, Zugeständnisse oder gar Zahlungen einer Regulierung des Schadensfalles durch die für den Mietwagen abgeschlossene Haftpflichtversicherung vorzugreifen.4. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter sofort telefonisch, notfalls per E-Mail, von einem Unfall zu verständigen.5. Bei Rückgabe des Mietwagens hat der Mieter ohne Aufforderung alle Schäden, Betriebsstörungen und Unfallschäden dem Vermieter anzugeben, selbst dann, wenn sie in der Zwischenzeit behoben sein sollten.I. HAFTUNG DES MIETERSI. Vertraglich vereinbarte Haftungsbeschränkung des Mieters und berechtigten Fahrers1. Durch den Abschluss einer Haftungsreduzierung (COLLISION DAMAGE WAIVER oder „CDW") im Mietvertrag wird die Haftung des Mieters und der berechtigten Fahrer für während der Mietzeit am Mietfahrzeug eintretende Schäden auf den im Mietvertrag vereinbarten Selbstbehalt beschränkt. Die Haftungsreduzierung entspricht in ihrer Ausgestaltung dem Leitbild einer Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung."2. Im Schadenfall ist CARDION CARS GMBH berechtigt, die mietvertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung vom Mieter zu verlangen. Sofern der konkrete Schaden den Betrag der eingezogenen Selbstbeteiligung unterschreitet, erstattet CARDION CARS GMBH dem Mieter die Differenz. Weitergehende Ansprüche von CARDION CARS GMBH bleiben unberührt, wenn nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen die Haftungsreduzierung ganz oder teilweise entfällt.3. Die Rechtsfolgen von Obliegenheitsverletzungen und schuldhafter Herbeiführung des Versicherungsfalls bestimmen sich entsprechend §§ 28 und 81 VVG in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung.4. Die Haftung für Verkehrsverstöße und Straftaten kann nicht reduziert oder ausgeschlossen werden.II. Unbeschränkte Haftung des Mieters und berechtigten Fahrers trotz vertraglicher Haftungsbeschränkungen1. Die Haftungsreduzierung nach Ziff. I.I.1 gilt nicht für vom Mieter oder berechtigten Fahrer vorsätzlich herbeigeführte Schäden oder bei vorsätzlicher Verletzung dieser AGB. In diesen Fällen haftet der Mieter unbeschränkt. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens oder grob fahrlässiger Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit ist CARDION CARS GMBH berechtigt, den Mieter in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen. Die Kürzung der Haftungsreduzierung erfolgt in entsprechender Anwendung des § 81 Abs. 2 VVG.2. Die Haftungsreduzierung nach Ziff. I.I.1 gilt nicht, soweit der Mieter oder der berechtigte Fahrer den Schaden infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Alkohol- oder Drogenbeeinflussung verursacht hat. Eine grob fahrlässige Beeinflussung liegt insbesondere nahe, wenn gesetzliche Alkoholverbote oder -grenzwerte für Fahrzeugführer verletzt werden oder der Fahrzeugführer aufgrund der konsumierten Substanzen nicht mehr in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Bei vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens unter Alkohol- oder Drogenbeeinflussung entfällt die Haftungsreduzierung vollständig; bei grob fahrlässiger Herbeiführung kann CARDION CARS GMBH die Haftungsreduzierung entsprechend der Schwere des Verschuldens des Mieters oder berechtigten Fahrers kürzen.3. Die Haftungsreduzierung nach Ziff. I.I.1 gilt ferner nicht, wenn der Mieter oder ein berechtigter Fahrer das Fahrzeug ohne die für das betreffende Fahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis führt oder der Mieter das Fahrzeug vorsätzlich oder grob fahrlässig einem Fahrer überlässt, von dem er weiß oder grob fahrlässig nicht weiß, dass dieser nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Bei vorsätzlichem Verhalten entfällt die Haftungsreduzierung vollständig; bei grob fahrlässigem Verhalten kann CARDION CARS GMBH die Haftungsreduzierung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen.4. Die Haftungsreduzierung nach Ziff. I.I.1 gilt darüber hinaus nicht für Schäden, die bei einer zweckwidrigen Nutzung des Fahrzeugs entstehen, insbesondere bei Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen oder entsprechenden Übungsfahrten, bei Fahrzeugtests, bei Fahrsicherheitstrainings, bei Beförderung von Gefahrgut oder bei Nutzung des Fahrzeugs zur Begehung vorsätzlicher Straftaten, sofern der Mieter oder der berechtigte Fahrer die entsprechende Nutzung vorsätzlich oder grob fahrlässig ermöglicht oder vornimmt.5. Überschreitet der Mieter die vereinbarte Mietzeit ohne Einholung einer Verlängerungsgenehmigung, bleibt die Haftungsreduzierung grundsätzlich bestehen. Sie kann jedoch ganz oder teilweise entfallen, wenn der Mieter die Überschreitung der Mietzeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt und die Überschreitung für den Eintritt oder die Erhöhung des Schadens ursächlich ist. In diesem Fall ist CARDION CARS GMBH berechtigt, die Haftungsreduzierung entsprechend der Schwere des Verschuldens des Mieters zu kürzen.6. Die Haftungsreduzierung nach Ziff. I.I.1 gilt nicht, soweit der Mieter das Fahrzeug entgegen Ziff. B.II ohne die erforderliche Zustimmung des Vermieters in ein nicht genehmigtes Ausland verbringt und der Schaden in ursächlichem Zusammenhang mit der unberechtigten Auslandsfahrt steht. Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflicht kann die Haftungsreduzierung vollständig entfallen; bei grob fahrlässiger Verletzung ist CARDION CARS GMBH berechtigt, die Haftungsreduzierung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang zu kürzen.7. Überlässt der Mieter das Fahrzeug einer Person, die im Mietvertrag nicht als berechtigter Fahrer aufgeführt ist, so haftet der Mieter für Schäden, die dieser Dritte verursacht, nach den gesetzlichen Vorschriften. Die vereinbarte Haftungsreduzierung findet insoweit keine Anwendung, soweit der Mieter die Überlassung vorsätzlich oder grob fahrlässig vorgenommen hat. In diesem Fall kann CARDION CARS GMBH die Haftungsreduzierung entsprechend der Schwere des Verschuldens des Mieters kürzen oder vollständig entfallen lassen. Im Übrigen bleibt die Haftungsreduzierung bestehen.8. Umfang des zu leistenden Schadenersatzes
a. Die Schadenersatzpflicht erstreckt sich auf die Reparaturkosten zzgl. einer eventuellen Wertminderung oder bei einem Totalschaden des Fahrzeuges auf den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges abzgl. des Restwertes.
b. Darüber hinaus ist der Vermieter berechtigt – soweit angefallen – Abschleppkosten, Kosten für Bergung und Rückführung, Sachverständigengebühren, Mietausfall und etwaige weitere Mehrkosten als Schadenersatz geltend zu machen, es sei denn der Mieter weist nach, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist.
c. Für die Schadensbearbeitung ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter eine Pauschale in Rechnung stellen, die in der Preisübersicht über Zusatzleistungen und Kosten (Anlage 1) angegeben ist. Dem Mieter ist gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.J. HAFTUNG DES VERMIETERS1. Der Vermieter haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, und
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), d.h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Mietvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung des Vermieters bei einfacher Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.2. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche des Mieters gegen den Vermieter ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen bei den Vertragsverhandlungen."Der Vermieter haftet nicht für Schäden an oder den Verlust von Gegenständen, die der Mieter oder von ihm beförderte Personen im Fahrzeug zurücklassen oder mit dem Fahrzeug befördern, es sei denn, der Vermieter oder seine Erfüllungsgehilfen haben den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.a. Schadensersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter aus dem Mietvertrag, es sei denn der Anspruch hat eine Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht zum Inhalt, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Vermieters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Diese Regelung gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen.
b. Der Mieter entbindet den Vermieter ausdrücklich von jeglicher Haftung für Schäden oder Verluste an bzw. von Gegenständen, die mit dem Fahrzeug befördert oder in diesem zurückgelassen wurden.
c. Bei der Anmietung von Kühlfahrzeugen haftet der Vermieter insbesondere nicht für Schäden an Warengütern, die durch eine Fehlfunktion oder einen Ausfall der Kühlung hervorgerufen wurden. Der Mieter prüft eigenverantwortlich die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der erforderlichen Kühlung der jeweiligen Güter und trägt dafür Sorge, dass diese Bestimmungen eingehalten werden. Der Mieter sorgt selbst für einschlägigen Versicherungsschutz des Ladeguts einschließlich der Deckung des Ausfalls von Kühlaggregaten.K. INSASSENUNFALLVERSICHERUNGDie Deckungssummen für die Insassenschutzversicherung belaufen sich bei Tod auf 5.000,- EUR und Invalidität 10.000,- EUR. Die Deckungssummen erhöhen sich bei mehr Insassen um 10 % bei anteiligem Anspruch.L. DATENSCHUTZI. Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und aller sonstigen anwendbaren Datenschutzgesetze.II. Im Rahmen der Vermietung ist der Vermieter berechtigt die personenbezogenen Daten des Mieters und berechtigten Fahrers zu erheben und zu verarbeiten (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b), c) DSGVO), um:
1. die Buchung, den Mietvertrag und die Zahlung zu verwalten, sowie bei berechtigtem Interesse vor Abschluss des Mietvertrags die Bonität zum Zwecke der Verminderung des Risikos von Zahlungsausfällen zu prüfen,
2. Ordnungswidrigkeiten zu bearbeiten, die mit dem Mietfahrzeug während der Mietdauer begangen wurden.III. Fahrzeuge im Bestand des Vermieters sind weitestgehend serienmäßig mit Informations- und Kommunikationssystemen wie z.B. Navigationsgeräten, Mobiltelefonsystemen, GPS-Ortungssystemen und On-Board-Diagnose-Systemen sowie Systemen zur Erfassung von technischen Fahrzeuginformationen, wie z.B. Tankvolumen, Kilometerstand oder Geschwindigkeit ausgerüstet („Telematik"). Das Löschen von personenbezogenen Daten, die der Mieter oder Fahrer während der Mietzeit selbst in Fahrzeugsystemen gespeichert hat, liegt in seiner Verantwortung. Anweisungen für das Zurücksetzen der Systeme auf die Werkseinstellungen können dem Benutzerhandbuch entnommen werden, welches sich im Fahrzeug befindet.IV. Der Vermieter nutzt einzelne Telematik-Daten für die Wartung und Pflege sowie Organisation seiner Fahrzeugflotte, sowie bei strafrechtlich relevantem Verhalten an den Fahrzeugen, z.B. bei Diebstahl, Unterschlagung, Gebrauchsanmaßung oder bei vertragswidriger Nutzung. Die Verarbeitung dieser Daten liegt im berechtigten Interesse des Vermieters (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f), c) DSGVO), nämlich zum Schutz und der Eigentumssicherung an unseren Fahrzeugen sowie zum Schutz unserer vertraglichen und außervertraglichen Rechte.V. Der Vermieter speichert personenbezogene Daten nur so lange dies zur Erfüllung der oben genannten Zwecke erforderlich ist. Empfänger der erhobenen personenbezogenen Daten sind neben der Vermieterin mit ihr verbundene Unternehmen, Agenturpartner, sowie Behörden im Falle von Ordnungswidrigkeiten während der Mietzeit.VI. Der Mieter und die berechtigten Fahrer können von der Vermieterin Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten, den Zweck der Speicherung und deren Herkunft verlangen. Zusätzlich besteht ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung der personenbezogenen Daten. Weitergehende Informationen hierzu finden sich unter www.cardion-rent.de/datenschutz.M. SCHLICHTUNGDer Vermieter ist nicht verpflichtet und auch nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Informationen zur Online-Streitbeilegung: Die OS-Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen, dienen. Die OS-Plattform wird unter folgendem Link erreichbar sein: www.ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm.N. SCHLUSSBESTIMMUNGENI. Der Vermieter ist berechtigt, Rechte aus dem Mietvertrag sowie das Eigentum am Fahrzeug selbst – auch sicherungshalber – an Dritte abzutreten, bzw. zu übertragen.II. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder nicht durchsetzbar sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt bleiben.III. Es gilt deutsches Recht.IV. Ist der Mieter Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Mietvertrag Erfüllungsort und Gerichtsstand Düsseldorf.